| Schwangerschaft und Baby |
Arbeitslosengeld 1
Versicherungsleistung
für Arbeitsuchende
Agentur für Arbeit Augsburg Stadt und Landkreis
Wertachstraße28, 86153 Augsburg
Tel. 0821/3 15 10
www.arbeitsagentur.de
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Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:
Sie müssen arbeitslos sein.
Sie müssen Anwartschaftszeit erfüllt haben.
Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.
Die persönliche Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Leistungen. Sie muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.
Arbeitslosengeld wird frühestens von dem Tag an gewährt, an dem Sie Ihrer Agentur für Arbeit die Arbeitslosigkeit persönlich mitteilen. Suchen Sie daher im eigenen Interesse sofort Ihre Agentur für Arbeit auf, wenn Sie arbeitslos werden. Nähere Infos siehe im Internet.
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Allgemeine gesetzliche soziale Leistungen |