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Arbeitslosengeld 2 (SGB II) |
Die Hilfen umfassen sowohl laufende als auch einmalige Leistungen und decken sowohl den laufenden Lebensunterhalt als auch besondere Bedarfe (z.B. Mehrbedarf für Alleinerziehung, bestimmte Erkrankungen etc.) ab. Als einmalige Beihilfen werden z.B. Bekleidungserstausstattung, Wohnungserstausstattungen, Schwangerschaftsbeihilfen oder Beihilfen bei mehrtägigen Klassenfahrten gewährt. Einmalige Beihilfen können auch gewährt werden, wenn das Einkommen zur Bestreitung des laufenden Lebensunterhaltes ausreicht, das Einkommen aber nur geringfügig höher liegt als der laufende Bedarf. Darüber hinaus werden vor allem Hilfen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bzw. zur Verbesserung der Vermittlungschancen gewährt. |
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