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Arbeitslosengeld 2 (SGB II)
Leistungen der Grundsicherung
für Arbeitssuchende
Stadt Augsburg: Tel. 0821/31 51-700
Landkreis Nord: Tel. 0821/9 98 88-0 
Landkreis Süd: Tel. 08232/90 79-0
Aichach/Friedberg: Tel. 08251/87 76 53

Das Arbeitslosengeld 2 ist die Grundsicherungsleistung für grundsätzlich erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter zwischen 15 und 65 Jahren, die über kein Einkommen verfügen oder deren Einkommen nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreicht (z.B. auch wenn sie nur ein geringes Arbeitslosengeld 1 bekommen, können Sie ergänzend ALG 2 erhalten). Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt ist nicht erforderlich.

Die Hilfen umfassen sowohl laufende als auch einmalige Leistungen und decken sowohl den laufenden Lebensunterhalt als auch besondere Bedarfe (z.B. Mehrbedarf für Alleinerziehung, bestimmte Erkrankungen etc.) ab. Als einmalige Beihilfen werden z.B. Bekleidungserstausstattung, Wohnungserstausstattungen, Schwangerschaftsbeihilfen oder Beihilfen bei mehrtägigen Klassenfahrten gewährt. Einmalige Beihilfen können auch gewährt werden, wenn das Einkommen zur Bestreitung des laufenden Lebensunterhaltes ausreicht, das Einkommen aber nur geringfügig höher liegt als der laufende Bedarf. Darüber hinaus werden vor allem Hilfen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bzw. zur Verbesserung der Vermittlungschancen gewährt.
Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Regionalbüro. Welches Büro für Sie zuständig ist, können Sie unter 0821/3151-700 erfragen.

 

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