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| Schwangerschaft und Baby |
Finanzielle Beratung Schwangerschaft/Geburt Elternzeit Antragstellung schriftlich beim Arbeitgeber, sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit. Rechtsanspruch auf Elternzeit bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden für beide Elternteile möglich. Auch Pflegeeltern oder Großeltern haben einen Rechtsanspruch, sofern sie in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben. |
Mutterschutz Informationen zum Mutterschutz; Beschäftgungsverboten und Konflikten mit Arbeitgebern, Lohnfortzahlung und zum Kündigungsschutz in der Elternzeit. Schwangerschaft während des Studiums Informationen zur Schwangerschaft während des Studiums entnehmen Sie bitte der Broschüre des Studentenwerks Augsburg. Bitte beachten Sie, auch für Studierende gibt es ergänzende Hilfen nach dem Arbeitslosengeld II. |
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